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Zahlungsfreigabe

Die Zahlungsfreigabe schließt den Vorgang der Rechnungsprüfung ab und ist zwingend für jede Teilrechnung durchzuführen. Im Gegensatz zur Rechnungsprüfung, mit der die Rechnung inhaltlich und rechnerisch auf Stimmigkeit geprüft wird, werden in der Zahlungsfreigabe Einbehalte, Abzüge (die nicht auf Massenprüffehler zurückzuführen sind) und Gegenrechnungen verwaltet. Als Ergebnis der Zahlungsfreigabe können Sie das sog. Anweisungs- oder Freigabeblatt ausdrucken und zusammen mit den geprüften Rechnungsunterlagen dem Auftraggeber und Auftragnehmer zusenden sowie ein Belegexemplar bei Ihren Akten behalten. Die Adressen von Auftraggeber bzw. Auftragnehmer (auf Wunsch die Faxnummer) werden automatisch in diese Ausdrucke integriert, sodass Sie kein zusätzliches Anschreiben mehr benötigen.

Eine Demoversion mit Bedienmöglichkeit, d.h. eine Version die Sie selbst steuern können, erhalten Sie per Download...


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